Gezielter Einsatz
KI kann uns beispielsweise bei Recherchevorbereitung, Ideenfindung, Strukturierung, Entwürfen oder Qualitätskontrollen unterstützen. Zweck und Umfang werden vorab festgelegt.
Wie INSURACON künstliche Intelligenz einsetzt, Ergebnisse prüft und den Einsatz von KI bei veröffentlichten Inhalten nachvollziehbar macht.
INSURACON setzt KI-Systeme als Arbeits- und Assistenzwerkzeuge ein. Auf dieser Webseite werden derzeit keine Inhalte veröffentlicht, die ohne menschliche Prüfung und redaktionelle Freigabe vollständig aus einem KI-System übernommen wurden. Für jeden veröffentlichten Inhalt übernimmt die INSURACON GmbH die redaktionelle Verantwortung.
Wir nutzen KI dort, wo sie Analyse, Strukturierung oder kreative Arbeit sinnvoll unterstützen kann. Sie ersetzt weder fachliches Urteil noch Verantwortung.
KI kann uns beispielsweise bei Recherchevorbereitung, Ideenfindung, Strukturierung, Entwürfen oder Qualitätskontrollen unterstützen. Zweck und Umfang werden vorab festgelegt.
Ergebnisse werden fachlich eingeordnet, auf Plausibilität geprüft und bei Bedarf überarbeitet. Aussagen werden nicht allein deshalb übernommen, weil ein KI-System sie formuliert hat.
Die Entscheidung über Verwendung und Veröffentlichung liegt immer bei einem Menschen. KI trifft bei INSURACON keine verbindlichen fachlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Entscheidungen.
Wir bestimmen, wofür KI eingesetzt werden soll, welche Qualitätsanforderungen gelten und welche Entscheidungen ausdrücklich beim Menschen bleiben.
Personenbezogene, vertrauliche oder geschützte Informationen werden nicht unkontrolliert in KI-Systeme eingegeben. Vor einer Nutzung prüfen wir Erforderlichkeit und angemessenen Schutz.
Wir kontrollieren insbesondere Fakten, Quellen, Kontext, Sprache, mögliche Verzerrungen sowie Rechte Dritter. Kritische Aussagen werden anhand verlässlicher Quellen verifiziert.
Erst nach menschlicher Prüfung wird veröffentlicht. Wenn Art oder Umfang des KI-Einsatzes für die Einordnung wesentlich oder rechtlich kennzeichnungspflichtig sind, weisen wir direkt am Inhalt darauf hin.
Nicht jede unterstützende Nutzung eines KI-Werkzeugs macht einen Inhalt kennzeichnungspflichtig. Wir kennzeichnen jedoch mindestens dort, wo es gesetzlich erforderlich ist – und freiwillig, wenn der KI-Anteil für die Einordnung des Inhalts wesentlich ist.
Für Inhalte, die vollständig durch ein KI-System erzeugt und ohne wesentliche menschliche Gestaltung veröffentlicht werden.
Für Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die durch KI so verändert wurden, dass sie mit authentischen Inhalten verwechselt werden könnten – insbesondere bei sogenannten Deepfakes.
Ein freiwilliger Hinweis, wenn KI bei Vorbereitung oder Ausarbeitung einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, der veröffentlichte Inhalt aber menschlich geprüft und verantwortet wurde.
Sollte auf dieser Webseite künftig ein KI-System unmittelbar mit Besucherinnen oder Besuchern interagieren, machen wir dies spätestens bei Beginn der Interaktion kenntlich. KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichen wir nicht ohne menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung.
Die Bilder zeigen, warum nicht jede digitale Bearbeitung dasselbe ist wie eine KI-Erzeugung. Entscheidend sind die Entstehungsweise und die Frage, ob der dargestellte Moment noch dokumentarisch belegt ist.
Das Foto zeigt den realen Moment so, wie er aufgenommen wurde. Es wurden weder Bildinhalte noch Farben oder Bildausschnitt verändert.
Nur der pinke Lichtschein hinter der Präsentationsfläche wurde konventionell türkis eingefärbt – vergleichbar mit einer Auswahl- und Farbtonkorrektur in Adobe Photoshop. Präsentation, Person, Bühne und Bildaussage bleiben erhalten.
Das Referenzbild wurde durch ein KI-System neu erzeugt und das dunkle Sakko synthetisch durch ein pinkes ersetzt. Diese Kleidung ist keine dokumentarische Wiedergabe des dargestellten Moments.
Reine Farb- und Tonwertkorrekturen verändern den dokumentierten Inhalt nicht. Sobald KI jedoch Bildbestandteile erzeugt, ersetzt oder eine Szene neu erschafft, machen wir dies direkt am Bild kenntlich.
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Sie betreffen unter anderem die Erkennbarkeit KI-generierter Inhalte, die Offenlegung von Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Für solche Texte besteht eine Ausnahme, wenn eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Diese Seite beschreibt ergänzend unsere eigenen Grundsätze. Sie ersetzt keine Kennzeichnung, die bei einem konkreten Inhalt erforderlich sein kann.
Quellen zuletzt abgerufen am 11. September 2026.
Diese Seite wurde mit Unterstützung eines KI-Systems redaktionell vorbereitet. Vor der Veröffentlichung wurde sie von INSURACON geprüft, angepasst und freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung trägt die INSURACON GmbH.
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